Jeder, der baut, kennt sie, die sogenannten "allgemein anerkannten Regeln der Technik" (aRdT), die vertragsrechtlich relevant sind. Darunter versteht man alle Regeln, die von Fachleuten der Branche als technisch geeignet, zweckmäßig und notwendig für eine gute und fehlerfreie Bauausführung angesehen werden und die sich in der Praxis bewährt haben. Welche Normen genau zu den aRdT gehören, ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern folgt Branchenerkenntnissen und im Streitfall der Rechtsprechung. Die Folge sind mangelhafte Leistungen und Rechtsstreitigkeiten, die den Neubau oder auch die Sanierung von Wohnungen verteuern und Investoren und Käufer abschrecken.
Bauen muss wieder einfacher und preisgünstiger gemacht werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit. Hier wird der Gebäudetyp E greifen. Die Vertragspartner können künftig beim Bauen von kostenintensiven Standards rechtssicher abweichen und zugleich die hohen Sicherheitsstandards beim Bauen einhalten. Davon werden beide Seiten profitieren; die Baubranche, weil Bauen kostengünstiger wird, und die Nutzerinnen und Nutzer, weil es preiswerter wird.
Auf Initiative der Architektenkammern und mit Unterstützung eines breiten Bündnisses von Akteuren hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) nun reagiert und eine "Leitlinie und Verfahrensempfehlung Gebäudetyp E" erarbeitet. Sie soll Bauherrinnen und Bauherren sowie Planungs- und Baubeteiligten bei der Anwendung des "Einfachen Bauens" unterstützen.
Um sowohl die Bauherren als auch die Akteure der Baubranche zu ermutigen, in Zukunft wieder einfacher zu bauen, gibt der Leitfaden den Projektbeteiligten eine Reihe von Hinweisen. Angefangen beim Umfang der Aufklärung zur Abklärung des Vorwissens der Bauherrschaft, über die Benennung der konkreten Auswirkungen von Abweichungen und ggf. Qualitäts- und Komforteinbußen sowie deren Formulierung, bis hin zu konkreten Planungsbeispielen - von der Betondecke bis zur Anzahl der Steckdosen und Leitungen. Ziel der Aufklärung ist es, die Bauherrschaft so kompetent zu machen, dass sie eigenverantwortlich entscheiden kann, ob sie die Abweichung zugunsten einer Kosteneinsparung befürwortet.
Die Bundesregierung wird nun die notwendigen Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auf den Weg bringen, um einfaches und kostengünstiges Bauen auch zivilrechtlich zu unterstützen.
Gemeinsam mit den Partnern im Bündnis für bezahlbares Wohnen hat sich das BMWSB zum Ziel gesetzt, den Bau bezahlbarer Wohnungen deutlich zu fördern. Eine wichtige Maßnahme dazu ist die Etablierung des „Gebäudetyps E“.