Um Sie auch bei dieser Versandart bestmöglich zu unterstützen, stellen wir Ihnen als Basis ein Musteranschreiben für Kundeneinladungen zur Verfügung. Diese Option bietet individuellen Gestaltungsspielraum, erfordert aber ein sorgfältiges Handling der Gutschein-Nummern.
Außerdem steht Ihnen Im BAU Aussteller-Shop der plakative BAU Gutschein-Banner mit Verlinkung zur Online-Registrierung kostenlos zur Verfügung.
Ein Musteranschreiben für Ihre Kunden finden Sie ebenfalls im Aussteller-Shop.
Wichtig für Ihre Kunden ist, dass die Gutschein-Nutzung eine Online-Registrierung vorab erfordert. Das Einlösen von Gutscheinen vor Ort ist nicht möglich.
Um Probleme bei Ticketverlust, Ausweiskontrolle oder Lead-Management zu vermeiden, lösen Sie bitte nicht mehrere Gutscheine auf Ihren eigenen Namen oder unter Verwendung falscher Namen / E-Mail-Adressen für Ihre Kunden ein.
Wir stellen Ihnen selbstverständlich nur die tatsächlich zum Messebesuch verwendeten Gutscheine in Rechnung.
Verfolgen Sie den Verlauf im Portal unter der Rubrik „Gutscheine und Einladungen verwalten“.
Von Ihren Kunden genutzte Gutscheine berechnen wir auch im Falle der Absage Ihrer Messebeteiligung.
Sie können als Aussteller bereits vor der Veranstaltung sehen, wer Ihren Gutschein eingelöst hat und diese erneut anschreiben.
Der Weiterverkauf von Gutscheinen ist generell nicht gestattet.
Ja, alle online gekauften Print@home Tickets und eingelösten Gutscheine berechtigen zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs MVV (Zonen M-6) zu und von der Messe München am Besuchstag.