Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Freiheit, neue Fragen
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht weitreichende Änderungen dieses Gesetzes vor. So entfällt die umstrittene 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen. Stattdessen setzt die Regierung nun auf Technologieoffenheit, flexible Übergänge und eine marktbasierte Steuerung.
Abkehr von der 65-Prozent-Vorgabe
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche bezeichnet das Gesetz als einen Ansatz, der auf „Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit“ setze. Das Ziel sei ein „alltagstauglicher Klimaschutz“ mit „weniger Ideologie, mehr Pragmatismus“. Künftig bleiben auch neue Gas- und Ölheizungen grundsätzlich möglich. An die Stelle der bisherigen 65-Prozent-Regel tritt eine sogenannte „Bio-Treppe“. Demnach müssen fossile Heizungen schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan oder Wasserstoff einsetzen: Ab 2029 sind es zunächst zehn Prozent, bis 2040 dann 60 Prozent. Gleichzeitig soll die Förderung für Wärmepumpen fortgeführt werden.
Die Bundesregierung begründet den Kurswechsel mit höherer Akzeptanz, weniger Bürokratie und mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer. Viele Menschen seien durch das bisherige „Heizungsgesetz“ verunsichert worden. Das neue Gesetz soll stärker auf unterschiedliche Gebäude, regionale Bedingungen und individuelle Lösungen reagieren. Doch genau beim Thema Planungssicherheit sehen zahlreiche Fachverbände neue Probleme entstehen.
Fachverbände warnen vor neuen Unsicherheiten
So warnt der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) davor, dass mehr Flexibilität nicht zu neuen Unsicherheiten führen dürfe. „Wer heute investiert, muss wissen, ob die Infrastruktur morgen noch existiert“, erklärt der Verband mit Blick auf mögliche Gasnetz-Rückbauten und die kommunale Wärmeplanung. Da viele Heizungsanlagen 20 bis 30 Jahre liefen, wirkten Entscheidungen von heute weit in die 2040er-Jahre hinein. Auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt zwar grundsätzlich die größere Technologieoffenheit, sieht aber neue Risiken durch komplexe Nachweispflichten und unklare Perspektiven für klimaneutrale Brennstoffe.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) kritisiert vor allem die aus ihrer Sicht fehlende Orientierung für Eigentümer. Heizungsentscheidungen seien langfristige Investitionen mit erheblichen Kostenfolgen. „Erlaubt ist nicht automatisch sinnvoll“, erklärt die Kammer und fordert eine verpflichtende, unabhängige Beratung vor dem Heizungstausch. Ähnlich argumentiert die Bundesingenieurkammer. Sie warnt davor, dass mit dem Wegfall der bisherigen 65-Prozent-Regel ein zentraler Steuerungsmechanismus für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors verloren gehe. Aus Sicht der Ingenieurkammer fehlen dem Gesetz klare Transformationspfade und verlässliche Zielmarken.
Streitpunkt Wasserstoff und grüne Gase
Besonders umstritten ist die zukünftige Rolle von Wasserstoff und sogenannten grünen Gasen. Umwelt- und Klimaverbände bezweifeln, dass diese künftig in ausreichenden Mengen und zu bezahlbaren Preisen verfügbar sein werden. Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) sagt, die neue Treppe basiere „auf dem Prinzip Hoffnung“. „Architects for Future“ warnen vor einer „politischen Verlängerung fossiler Lock-in-Strukturen“.
Kritik kommt auch aus juristischer Richtung. Hintergrund ist das sogenannte Verschlechterungsverbot, das aus Artikel 20a des Grundgesetzes abgeleitet wird. Vereinfacht gesagt geht es um die Frage, ob bestehende Klimaschutzmaßnahmen abgeschwächt werden dürfen, wenn dadurch die Erreichung der Klimaziele gefährdet wird. Dabei wird unter anderem auf das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 sowie aktuelle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen. Gleichzeitig enthält das Gesetz auch Elemente, die von vielen Fachverbänden ausdrücklich begrüßt werden. Dazu zählen die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD, die Einführung von Nullemissionsgebäuden, neue Anforderungen an Nichtwohngebäude, bundesweite Solarpflichten sowie die stärkere Berücksichtigung von Lebenszyklus-Emissionen und Gebäudeautomation.
Zwischen Klimazielen und Technologieoffenheit
Die Debatte dreht sich im Kern somit um die grundlegende Frage, ob Marktmechanismen, CO₂-Preise und Technologieoffenheit ausreichen, um den Gebäudesektor rechtzeitig klimaneutral zu machen, oder ob weiterhin klare ordnungsrechtliche Vorgaben erforderlich sind. Der Gesetzentwurf muss zunächst das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Wie weit der geplante Kurswechsel tatsächlich trägt, wird sich nicht nur im parlamentarischen Verfahren zeigen, sondern vor allem in den kommenden Jahren anhand von Investitionen, Energiepreisen und den Emissionsdaten des Gebäudesektors.